1. Der Beherbergungsbetrieb Vilalabela (im Folgenden „Beherbergungsbetrieb“ genannt) stellt den Gästen gegen Entgelt Unterkunft und Dienstleistungen zur Verfügung, zumindest in dem Umfang und der Qualität, die durch die entsprechende Verordnung bestimmt sind, nach der der Beherbergungsbetrieb als ein klassifiziert ist Herberge.
2. Der Beherbergungsbetrieb kann nur einen ordnungsgemäß zur Beherbergung angemeldeten Gast vorübergehend beherbergen. Zu diesem Zweck ist der Gast verpflichtet, bei Ankunft an der Rezeption seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
3. Aufgrund der bestellten Unterkunft kann der Gast am Anreisetag zwischen 14:00 und 18:00 Uhr einchecken. Bis zu diesem Zeitpunkt reserviert der Beherbergungsbetrieb das Zimmer für den Gast, sofern in der Bestellung kein anderer Wunsch enthalten und vom Beherbergungsbetrieb bestätigt wurde. Meldet der Gast seine verspätete Ankunft nicht bis 18:00 Uhr, kann der Beherbergungsbetrieb nach 18:00 Uhr über das Zimmer verfügen, sofern mit dem Gast nichts anderes vereinbart wurde. Falls der Gast eine Vorauszahlung geleistet hat, ist der Beherbergungsbetrieb verpflichtet, die Reservierung bis 22:00 Uhr aufrechtzuerhalten. Sofern der Gast den Aufenthalt auch nach diesem Datum nicht antritt, ist der Beherbergungsbetrieb nicht verpflichtet, die Anzahlung auf den Preis der ersten Übernachtung an den Gast zurückzuzahlen. Im Falle einer Stornierung der Beherbergung durch den Gast richtet sich das Hotel nach Ziffer 35 dieser Beherbergungsordnung.
4. Hotel Check-in: Ein Zimmerbezug ist ab 14:00 Uhr möglich. Ein Gast, der vor 14:00 Uhr eine Unterkunft anfordert, ist verpflichtet, den vollen Preis für die vorherige Übernachtung ebenfalls zu bezahlen, es sei denn, es wurde etwas anderes mit dem Hotel vereinbart und das Hotel hat dem Gast diese Änderung der Check-in-Zeit bestätigt.
5. Hotel-Check-out: Der Gast ist verpflichtet, am letzten Tag des Aufenthalts bis spätestens 11:00 Uhr auszuchecken. Kommt der Gast dem nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, kann der Beherbergungsbetrieb ihm den vollen Beherbergungspreis für den Folgetag in Rechnung stellen, es sei denn, der Gast hat zuvor mit dem Beherbergungsbetrieb etwas anderes vereinbart und der Beherbergungsbetrieb hat diese Änderung bestätigt Check-out-Zeit für den Gast. Für den Fall, dass der Beherbergungsbetrieb der späteren Abreise des Gastes im Voraus zugestimmt hat und der Gast das Zimmer vor 15:00 Uhr übergibt, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, eine Gebühr für den späten Check-out gemäß der aktuellen Preisliste zu erheben, wenn dies der Fall ist Gast übergibt das Zimmer nach 15:00 Uhr. jedoch bis 18:00 Uhr, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, eine Gebühr in Höhe von 50 % des Beherbergungspreises zu erheben und ab 18:00 Uhr den vollen Übernachtungspreis für die folgende Nacht. Der Beherbergungsbetrieb behält sich das Recht vor, die Abreisezeit zu verschieben, d.h. Check-out-Zeit auch vor 11:00 Uhr, worüber der Gast unverzüglich schriftlich zu informieren ist. Entschließt sich der Gast, seine Reservierung aufgrund dieser Änderung zu stornieren, wird das Hotel keine Stornogebühr verlangen.
6. Das Zimmer gilt als geräumt, wenn der Kunde alle seine Sachen aus dem Zimmer genommen und den Check-out ordnungsgemäß angekündigt hat. Der Beherbergungsbetrieb behält sich das Recht vor, das Inventar des Zimmers – wie Möbel, Geräte usw. – zu überprüfen.
7. Wünscht der Gast eine Verlängerung des Aufenthaltes, kann ihm der Beherbergungsbetrieb ein anderes Zimmer als das ursprünglich untergebrachte anbieten.
8. Die Bezahlung der bestellten Unterkunft und erbrachten Leistungen gemäß gültiger Preisliste erfolgt bei Abreise aus dem Beherbergungsbetrieb, es sei denn, der Gast hat mit dem Beherbergungsbetrieb etwas anderes vereinbart und der Beherbergungsbetrieb hat dem Gast diese Änderung bestätigt.
9. Der Gast zahlt den Aufpreis für alle bestellten Leistungen des Beherbergungsbetriebes spätestens beim Verlassen des Beherbergungsbetriebes.
10. Für den Empfang von Besuchern stehen die Sozialräume des Beherbergungsbetriebes zur Verfügung. Der Kunde darf Besucher im Zimmer nur mit Genehmigung der Rezeption empfangen. Das Personal an der Rezeption kann den Besucher auffordern, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
11. Diese Beherbergungsordnung ist auch für alle Besuche der Zimmer verbindlich. Der Kunde, der die Unterkunft gebucht hat und sich im Zimmer aufhält, ist für deren Einhaltung durch die Person verantwortlich, bzw Personen, die ihn im Zimmer besuchten.
12. Verweilt der Besucher ungewöhnlich lange (mehr als zwei Stunden) im Zimmer, ist das Empfangspersonal berechtigt, eine Übernachtungsentschädigung gemäß der gültigen Preisliste zu verlangen.
13. In begründeten Fällen ist das Rezeptionspersonal berechtigt, Besucher nicht in das Zimmer zu lassen.
14. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, Kinder ohne Aufsicht einer erwachsenen Person im Zimmer oder im gesamten Beherbergungsbetrieb sowie in dessen Bereich und während des gesamten Aufenthalts oder Besuchs des Beherbergungsbetriebes der erwachsenen Begleitperson zu überlassen oder sein gesetzlicher Vertreter für das Kind verantwortlich ist.
15.Der Gast darf keine Elektrogeräte ins Zimmer bringen oder benutzen, außer solche, die der Körperpflege dienen, wie Rasierer, Fön etc.
16. Im gesamten Beherbergungsbetrieb und auch im Außenbereich des Beherbergungsbetriebes darf der Gast weder Sachen bewegen noch Veränderungen vornehmen, noch Eingriffe in das elektrische Netz oder sonstige Installationen vornehmen. Im Außenbereich des Beherbergungsobjekts darf der Gast keine Blumen pflücken, Grünanlagen und andere Außeneinrichtungen beschädigen…
17. Das gesamte Innere der Unterkunftseinrichtung ist rauchfrei. Ein Verstoß gegen dieses Verbot wird mit einem Bußgeld von 100 EUR geahndet.
18. Der Kunde prüft in seinem eigenen Interesse vor Belegung des Zimmers den Zustand und die Funktionsfähigkeit der Ausstattung des Zimmers und meldet etwaige Störungen und Mängel unverzüglich an der Rezeption.
19. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Hotelangestellte während der gesamten Dauer der Anmietung der Unterkunft zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben berechtigt sind, sein Zimmer zu betreten, wie z Zimmermädchen, Wartungsarbeiter usw.
20. Der Gast darf keine Sportgeräte und sonstige Gegenstände in das Zimmer oder in die Hotelräumlichkeiten mitbringen, die nicht dafür bestimmt sind, wie z. Fahrrad, Ski usw.
21. Ab 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr Der Kunde hat in den Räumlichkeiten der Unterkunft Nachtruhe zu wahren, d.h. sich so zu verhalten, dass seine Handlungen andere Kunden nicht stören.
22. Der Beherbergte Gast ist im eigenen Interesse verpflichtet, beim Verlassen des Zimmers auf den ordnungsgemäßen Abschluss des Zimmers zu achten.
23. Für den Verlust des Schlüssels oder dessen Beschädigung wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Der Gast ist verpflichtet, den Verlust des Schlüssels unverzüglich an der Rezeption zu melden.
24. Vor dem Verlassen des Beherbergungsobjekts ist der Kunde verpflichtet, die Wasserhähne im Zimmer zu schließen, das Licht im Zimmer auszuschalten, alle Elektrogeräte auszuschalten, die Türen und Fenster zu schließen und den Schlüssel im Zimmerschloss zu lassen.
25. In den öffentlichen und sozialen Bereichen des Hotels dürfen eigene alkoholische und alkoholfreie Getränke, die nicht im Beherbergungsbetrieb gekauft wurden, nur nach Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb konsumiert werden. Ein Recht auf Küchenbenutzung des Beherbergungsbetriebes hat der Gast nur im Falle eines mit dem Beherbergungsbetrieb abgeschlossenen Mietvertrages.
26. Es ist den Kunden strengstens untersagt, das Wellnesscenter (Whirlpool, Dampfsauna) unter dem Einfluss von Alkohol und psychotropen Substanzen zu benutzen. Ein Kunde, der an Herz-Kreislauf-Erkrankungen leidet oder an einer anderen Krankheit leidet, aufgrund derer ein Aufenthalt in einem Whirlpool, oder in der Sauna seine Gesundheit verschlechtern oder sein Leben gefährden kann, er die Saunageräte benutzen kann, oder Pools des Wellnesscenters nur auf eigene Gefahr und Verantwortung.
27. Ball- und andere Sportspiele können auf dem Feld oder in reservierten Bereichen gespielt werden, so dass die Ruhe und Sicherheit der Gäste und anderer Kunden nicht gestört wird.
28. Hunde und andere Tiere dürfen sich in den Räumen des Beherbergungsbetriebes nur mit Zustimmung des zuständigen Mitarbeiters des Beherbergungsbetriebes oder nach vorheriger Absprache des Kunden mit dem Beherbergungsbetrieb aufhalten, sofern der Halter deren gesundheitliche Eignung nachweist. Der Preis für die Unterbringung des Tieres wird gemäß gültiger Preisliste berechnet. Für die Unterbringung von Hunden und anderen Tieren gelten folgende Maßnahmen:
• Hunden und anderen Tieren ist das Betreten und der Aufenthalt in Bereichen untersagt, in denen Lebensmittel gelagert und zubereitet oder Speisen und Getränke serviert werden.
• Hunde und andere Tiere dürfen das Wellnesscenter nicht betreten
• In allen öffentlichen Bereichen des Hotels muss jeder Hund an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, und das Ausführen von Tieren ist im Hotelbereich nicht gestattet. Jede Verschmutzung des Hotelgeländes liegt in der Verantwortung des Kunden, der das Tier begleitet, um den verschmutzten Bereich unverzüglich zu entfernen und in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen.
• Hunde und andere Tiere dürfen sich nicht ausruhen – auf einem Bett oder einer anderen Vorrichtung liegen, die dazu dient, den Kunden auszuruhen
• Inventar, das zum Zubereiten oder Servieren von Speisen für Gäste verwendet wird, darf nicht zum Füttern von Tieren verwendet werden
• Im Falle einer Beschädigung der Hotelausstattung durch ein Tier ist der Kunde verpflichtet, den vollen Schaden zu bezahlen. Der Besitzer des Tieres und der Kunde, der dem Tier erlaubt hat, im Zimmer zu bleiben, tragen die volle Verantwortung für das Tier.
29. Hat der Gast die Ausstattung des Beherbergungsbetriebes in irgendeiner Weise entwertet oder beschädigt, ist er verpflichtet, dies unverzüglich an der Rezeption des Beherbergungsbetriebes zu melden. Der Gast haftet für Schäden, die am Hoteleigentum verursacht werden, gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen der Slowakischen Republik.
30. Der Betreiber haftet für die von den untergebrachten Personen in die Räumlichkeiten eingebrachten Sachen, die der Beherbergung oder der Aufbewahrung von Sachen vorbehalten sind. Mitgebrachte Sachen sind Sachen, die der Gast in die Räumlichkeiten eingebracht hat, die für seine Beherbergung reserviert sind oder an einem dafür vorgesehenen Ort gelagert oder zu diesem Zweck dem Betreiber oder einem verantwortlichen Mitarbeiter des Betreibers zur Aufbewahrung übergeben wurden. Schmuck, Geld und andere Wertgegenstände werden nicht im Zimmer aufbewahrt. Diese Verantwortung wird von der ustan wahrgenommen. § 758 BGB.
31. Die Preisliste der Dienstleistungen für die vorübergehende Beherbergung und anderer Dienstleistungen kann an der Rezeption des Beherbergungsobjekts eingesehen oder auf der Website des Hotels öffentlich zugänglich gemacht werden.
32. Im Falle einer Verkürzung des Aufenthalts durch den Kunden ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, dem Kunden den vollen Betrag des vereinbarten Preises für die gesamte Aufenthaltsdauer in Rechnung zu stellen.
33. Das Hotel ist berechtigt, im Falle einer Stornierung der Aufenthaltsbuchung durch den Gast Stornogebühren für vorbestellte vereinbarte Leistungen zu berechnen. Die Mitteilung über die Stornierung einer Aufenthaltsreservierung, einer Dienstleistung oder eines Teils davon wird vom Beherbergungsbetrieb nur in schriftlicher Form akzeptiert. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, die Stornierung der Reservierung auch dann in Rechnung zu stellen, wenn der Gast die Stornierung nicht mitteilt. Der Beherbergungsbetrieb erhebt Stornogebühren nach folgenden Regeln:
• Stornierung des Aufenthaltes mehr als 28 Tage vor Aufenthaltsbeginn kostenlos
• Bei Stornierung des Aufenthaltes 28 bis 8 Tage vor Aufenthaltsbeginn wird eine Stornogebühr von 30 % des Übernachtungspreises fällig
• Bei Stornierung des Aufenthaltes weniger als 7 Tage vor Beginn des Aufenthaltes wird eine Stornogebühr von 50 % des Übernachtungspreises fällig
34. Brandschutzvorschriften werden im Beherbergungsbetrieb an sichtbarer und zugänglicher Stelle ausgehängt. Die Gäste sind verpflichtet, diese Brandschutzordnung zu befolgen.
35. Das Wunsch- und Beschwerdebuch ist im barrierefreien Empfangsbereich des Beherbergungsbetriebes erhältlich.
36. Reklamationen werden gemäß dem Reklamationsverfahren des Beherbergungsbetriebs durchgeführt, das dem Gast auf der Website des Beherbergungsbetriebs www.vilabela.sk zugänglich ist.
37. Dem Gast wird im eigenen Interesse empfohlen, sich vor einer Reservierung mit dieser Beherbergungsordnung sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beherbergungsbetriebes vertraut zu machen. Der Betreiber des Beherbergungsbetriebs behält sich das Recht vor, diese Beherbergungsordnung und/oder AGB einseitig zu ändern, wobei die Änderung der Beherbergungsordnung und der AGB ab dem Datum ihrer Veröffentlichung auf der Website des Betreibers des Beherbergungsbetriebs wirksam wird. Sollte der Gast mit einigen Bestimmungen dieser Beherbergungsordnung sowie den Bestimmungen der AGB nicht einverstanden sein, bittet ihn der Beherbergungsbetrieb, die Dienste des Beherbergungsbetriebes nicht in Anspruch zu nehmen. Mit der Bestätigung der Reservierung sowie der Unterbringung selbst im Hotel und/oder der Inanspruchnahme der Leistungen der Unterkunft erklärt der Gast sein vorbehaltloses Einverständnis mit dieser Beherbergungsordnung sowie den AGB der Unterkunft.
38. Der Gast ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Beherbergungsordnung, die auf dem Gebiet der Slowakischen Republik üblichen allgemeinen moralischen und ethischen Regeln einzuhalten und die Brandschutzvorschriften zu befolgen. Bei Zuwiderhandlung ist die Wohneinrichtung berechtigt, vor Ablauf der vereinbarten Zeit von der Erbringung sämtlicher Leistungen zurückzutreten.